Kostenübersicht für die Einzeltherapie und Beratung

Therapie- und Beratungskosten

Einzeltherapie

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nach einer Antragstellung gemeinsam mit der Therapeutin.

Die privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine Psychotherapie, soweit Psychotherapie Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages ist. Die Anzahl der von der Versicherung gezahlten Therapiesitzungen richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.

Für Beihilfeberechtigte werden laut Beihilfeverordnung die Kosten für eine Psychotherapie nach Antragstellung gemeinsam mit der Therapeutin übernommen.

Für Selbstzahler/innen berechne ich pro Sitzung von 50 Minuten das Honorar laut aktuellem EBM (Einheitlichen Bewertungsmaßstab im Gesundheitswesen).

Beratung

Für eine Beratung von 50 Minuten berechne ich das Honorar laut aktuellem EBM (Einheitlichen Bewertungsmaßstab im Gesundheitswesen).

Die Kosten für eine Beratung werden nicht von den Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen übernommen.